Diese Waren können sie mit nach Deutschland bringen.
Sie möchten Zollfrei Einkaufen? Billige Zigaretten oder Alkohol von den Kanaren mitbringen? Dann sollten sie die Freigrenzen und Zollbestimmungen kennen. Reisende können aus jedem Mitgliedstaat der EG Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten mitbringen. Dies gilt allerdings nur für den privaten Gebrauch. Durch Einführung des EG-Binnenmarktes sind Zollgrenzen innerhalb der EG weggefallen und viele nationale Vorschriften wurden durch EG-Regelungen ersetzt.
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Damit haben sie als Reisender eine enorme Freigrenze im
Reiseverkehr. Einige Beispiele: Zigaretten 800 Stück - Wein 90 Ltr. - Kaffee 10 Kg Aber ACHTUNG! Es gibt viele Einschränkungen. |
1. Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
2. Die Reisemitbringsel dürfen nur für den Reisenden, Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen ist somit nicht möglich.
3. Gebiete mit Sonderregelungen wie die Kanaren haben andere Regelungen.
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Kanaren - Das sollten sie Wissen: La Palma gehört wie die restlichen, Kanarischen Inseln zwar zum Zollgebiet der EG aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchs- und Mehrwertsteuern. Sie können auf den Kanaren vieles preiswerter Erwerben. Die Mengen sind jedoch begrenzt. Bei der Einreise aus diesem Gebiet gelten auf Grund ihres speziellen steuerrechtlichen Status die Regelungen zu den Freigrenzen für Waren aus Drittländern. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben. |
Wenn sie von den Kanaren nach Deutschland fliegen
haben sie folgende Freigrenzen:
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Allgemeiner Warenwert bei
Flug- und Seereisende
insgesamt 430 Euro Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro |
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Arzneimittel und Medikamente sind für den persönlichen Bedarf in entsprechender Menge erlaubt. Geprüft wird bei der Einfuhr: - ob es sich um zugelassene Arzneimittel handelt, - ob die Einfuhr dieser Arzneimittel erlaubt ist (sogenannte Einfuhrerlaubnis), - ob diese Arzneimittel den Vorschriften des AMG gekennzeichnet und - mit einem Beipackzettel in deutscher Sprache versehen sind. |
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Zigaretten (Mindestalter 17 Jahre) 200 Zigaretten 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak |
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Alkohol und Spirituosen 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol 2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder 2 Liter nicht schäumende Weine. |
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Kaffee (Mindestalter: 15 Jahre) 500 g Kaffee oder 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee. |
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Bargeld und sonstige Devisens Wenn Sie die Außengrenzen der Europäischen Union überschreiten, müssen Sie seit 15. Juni 2007 so genannte Barmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro schriftlich anmelden. |
Für die Feststellung, ob die Wertgrenzen eingehalten oder überschritten sind, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend. Auch können Wertgrenzen mehrerer Personen können nicht addiert werden.
Auch der Artenschutz kennt keine Grenzen
Mehr als 500 Millionen Menschen unternehmen jährlich eine Urlaubsreise ins Ausland. Bei der Rückreise finden Zollbeamte immer wieder Souvenirs im Reisegepäck, die aus geschützten Tieren und Pflanzen hergestellt wurden. Die Konsequenzen für Reisende sind unangenehm, der Schaden für die Natur ist nicht mehr rückgängig zu machen.Lassen sie Vorsicht walten, wenn sie bei einem Strandspaziergang oder Streifzügen durch die Natur, Muscheln, Schnecken oder Pflanzen aufsammeln. Auch das könnte bei der Einreise Probleme geben.
Denken Sie daran, auch auf den Kanaren könnten Tier- und Pflanzenarten geschützt sein. Diese dürfen nicht Aus- und in Deutschland nicht eingeführt werden.
Einige Beispiele:
![]() Kaktee CACTACEAE SPP. |
Kanarischer Mauergecko TARENTOLA ANGUSTIMENTALIS Steinkoralle SCLERACTINIA SPP. Riesenmuschel TRIDACNIDAE SPP. Riesenfechterschnecke STROMBUS GIGAS |
Kakteen werden nicht nur als lebende Pflanzen sondern auch als Samen angeboten oder gesammelt. Der Artenschutz bezieht sich grundsätzlich auf lebende und tote Pflanzen sowie auf alle Entwicklungsformen. Auch Kakteensamen unterliegen grundsätzlich den artenschuztrechtlichen Bestimmungen.
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