Verkehrsregeln und Bußgeldkatalog auf den Kanaren

Neue Regeln für Verkehr und Vergehen


Am 25 Mai 2010 trat das neue Straßenverkehrsgesetz in Kraft.
Insbesondere der Bussgeldkatalog wurde stark geändert, neue Vergehen aufgenommen und das Punktesystem angepasst.

Wer in seinem Urlaub auf den Kanaren mit Motorrad, Leihwagen oder Fahrad unterwegs ist, sollte die wichtigsten Regeln kennen.



Die wichtigsten Änderungen im Bußgeldkatalog


Man unterscheidet zwischen:

Infracciones leves (kleine Vergehen)
Parkverbote, Fahren mit dem Fahrrad ohne die vorgeschriebenen Reflektoren und Beleuchtung bei Nacht.
Infracciones graves (große Vergehen)
Beispiel Fahren ohne gültige Zulassung oder Sicherheitsmängel an Fahrzeug und Ladung
Infracciones muy graves (sehr große Vergehen)
Beispiel Gefährdung Dritter, Drogen, Alkohol u.s.w.




Innenministerium - DGT - Direccion General de Trafico
Sanktionen bisher - flexibel Sanktionen neu - fix
Kleine Vergehen bis 90 Euro
Große Vergehen 91,- bis 300 Euro
Sehr große Vergehen 301,- bis 600 Euro
Kleine Vergehen 100,- Euro
Große Vergehen 200,- Euro
Sehr große Vergehen 500,- Euro

Achtung:

Wer eine Multa (Strafzettel) gleich oder innerhalb von 20 Tagen bezahlt, wird mit einem Rabatt von 50% belohnt.

In diesem Zusammenhang wurde auch der Punktekatalog neu verfasst.
Eine kurze Übersicht der wichtigsten Einzelheiten:


Vergehen
Punkte
Fahren unter Alkohol: Mehr als 0,25 bis 0,50 mg/L 4
Fahren unter Alkohol: Mehr als 0,50 mg/L 6
Achtung für Berufskraftfahrer und Fahranfänger in den ersten 2 Jahren gelten andere Regeln. Hier liegt die Grenze bei 0,15 mg/L 6
Fahren unter Einfluß von Drogen oder Medikamenten 6
Fahren gegen die Fahrtrichtung oder auf verbotenen Strecken 6
Fahren ohne gültigen Führerschein oder Zulassung 4
Überfahren von Stopzeichen oder roter Ampel 4
Fahren ohne Sicherheitsgurt 3
Nicht einhalten des Sicherheitsabstandes 4
Überhohlen in gefährlichen Situationen 4
Nicht beachten von Personen die den Verkehr regeln 4


Geschwindigkeitsübertretungen:

30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 P
31-50 41-60 51-70 61-90 71-100 81-110 91-120 101-130 111-140 121-150 0
51-60 61-70 71-80 91-110 101-120 111-130 121-140 131-150 141-160 151-170 2
61-70 71-80 81-90 111-120 121-130 131-140 141-150 151-160 161-170 171-180 4
71-80 81-90 91-100 121-130 131-140 141-150 151-160 161-170 171-180 181-190 6
+80 +90 +100 +130 +140 +150 +160 +170 +180 +190 6

Anmerkung:
Das war nur ein Auszug der Neuerungen, die Liste ist nicht komplett. Das Original können sie auf den Seiten der DGT abrufen.

Wichtig:
Ein Fahrverbot, Führerscheinentzug oder verhängte Punkte können zukünftig nach Deutschland gemeldet werden und haben auch im Heimatland Gültigkeit.



Besondere Verkehrsregeln


Verkehrsregeln und Staßenschilder sind in der Europäischen Gemeinschaft weitgehend angepasst. Einige Besonderheiten sollte man aber kennen:


Links abbiegen und Blinken:
Wenn das vor ihnen fahrende Auto links blinkt könnte es sein, das er abbiegen möchte,oder auch nicht. Er wird auch den Blinker links setzen wenn das Auto vor ihm abbiegt. Oder nur den linken Arm aus dem Fenster halten (Von Fahradfahrern in Deutschland kennen sie das).

Eine weitere Besonderheit für Linksabbieger auf den Kanaren ist eine Art Abbiegespur.

Besondere Verkehrsregeln auf den Kanaren

Ein direktes Links abbiegen ist verboten. Sie müssen die Straße überqueren und sich dann in den laufenden Verkehr einordnen.

Halte- Stoppschilder, und Vorfahrtschilder müssen nicht zwingend am Straßenrand stehen. Häufig sind diese (meist am Kreisverkehr) auf die Straße aufgemalt.

Übrigens:

Auf La Palma ist tagsüber das Fahren mit Licht untersagt. Egal ob Verkehrsteilnehmer oder von einem Fussgänger, wer mit Licht fährt wird an jeder Ecke darauf hingewiesen es zu löschen.


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Höchstgeschwindigkeit:
Soweit nicht anders durch Signale geregelt

Autobahn 120 km/h
Landstraße 90 km/h
Innerorts 50 km/h




Trafico
Alle Details zur neuen Straßenverkehrsordnung finden sie bei der DGT

Direccion General de Trafico
 


www.dgt.es



Mietwagen
Wer einen Leihwagen mieten möchte, muss mindestens 21 Jahre alt sein und eine Fahrpraxis von 2 Jahren vorweisen können






Recht im Tauchsport

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